Was wir für Sie tun können
Wir diagnostizieren und behandeln alle logopädischen Störungsbilder bei Kindern und Erwachsenen. Mein Team hoch qualifizierter Logopädinnen untersucht und behandelt Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluckstörungen sowie Lese- und Rechtschreibschwächen. Unser Ziel ist es, Sie individuell und optimal mit den auf Sie abgestimmten Therapiemethoden zu behandeln.
Wir freuen uns, Sie in den Räumen der Praxis begrüßen zu dürfen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns kommen können, bieten wir auch Hausbesuche an.
Zu den Schwerpunkten unserer Arbeit zählen die Beratung der Eltern und Patienten sowie die Diagnostik und Behandlung von:
- Kindern mit Schwierigkeiten im Spracherwerb (Artikulation, Wortschatz, Grammatik)
- Kindern mit Lese- Rechtschreibstörungen
- Kindern mit angeborenen Fehlbildungen, Körperbehinderungen und Hörstörungen
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Redeflussstörungen, wie z.B. Stottern oder Poltern
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Sprach- und/oder Sprech- und/oder Schluckstörungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Gesichtslähmungen
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit myofunktionellen Störungen vor bzw. während einer kieferorthopädischen Behandlung
- Jugendlichen oder Erwachsenen mit Kiefergelenksschmerzen
- Erwachsenen mit hoher stimmlicher Belastung zur Vorbeugung einer Stimmstörung
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Stimmstörungen funktioneller Art(z. B. durch Fehlbelastung)
- Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Stimmstörungen psychischer oder organischer Art (z.B. Knötchen, Polypen, Reflux)
- Erwachsenen nach Kehlkopfoperationen
Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Internist) eine Heilmittelverordnung ausstellen.